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Durch längere Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch werden Missbrauchsopfer künftig gesetzlich besser geschützt. Der Bundestag hat heute ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs verabschiedet. Der Entwurf tritt voraussichtlich im Sommer in Kraft. Auch soll den Opfern eine unnötige Belastung in Strafprozessen erspart werden.
Um die Details des Gesetzentwurfs für längere Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch war lange gerungen worden. Erst am Mittwoch hatte sich der Rechtsausschuss des Bundestages auf die Neuregelungen geeinigt. Der Entwurf der Bundesregierung wurde mit einigen Änderungen mit den ...
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2013